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105. DOG-Kongress Home
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AbstractSO.04.08 Anwendung von Blutprodukten am Auge Ergebnisse einer Erhebung unter den Mitgliedern der Sektion Kornea in der DOG Kasper K.1, Godenschweger L.2, Hartwig D.3, Seitz B.4, Opitz A.5, Geerling G.1 1Augenklinik und Poliklinik, 5Institut für Transfusionsmedizin, Universität Würzburg, Würzburg; 2Klinik für Augenheilkunde, 3Zentrallabor, Universität zu Lübeck, Lübeck; 4Klinik für Augenheilkunde, Universitätsklinkum des Saarlandes, Homburg/Saar Ziel: Die therapeutische Anwendung von Serum-Augentropfen hat sich insbesondere zur Behandlung von Augenoberflächenerkrankungen bewährt. Bei der Herstellung und Verwendung von Blutprodukten am Auge sind die rechtlichen Grundlagen zu beachten. Die aktuelle Verbreitung sowie das praktische Vorgehen bei der Herstellung und Anwendung von Eigenserum-Tropfen im deutschsprachigen Raum wurde unter den Mitgliedern der Sektion Kornea der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) im Abstand von 2 Jahren (2004 und 2006) erhoben. Methode: Ein Fragebogen über die lokale Anwendung von biologischen Therapeutika am Auge in den Jahren 2004 und 2006 wurde an 103 Zentren versandt. Die Umfrage umfasste 14 Fragenkomplexe. Ergebnisse: Die Rücklaufquote betrug in 2004 50% und in 2006 55%. Davon wendeten 63% (2004: 50%) der Einrichtungen Blutprodukte am Auge an, wobei es sich fast ausschließlich um Serum-Augentropfen handelt (96% der Patienten). Drei Kliniken stellten die Verwendung wegen der gesetzlichen geforderten Herstellungserlaubnis zwischen 2004 und 2006 ein. Die Zahl der behandelten Patienten pro Jahr betrug 2006 etwa 1300 (2004: 1400). Die Herstellung erfolgte zu 51% durch die Einrichtungen selbst (2004: 71%). Qualitätskontrollen wurden in 46% (2004: 48%) durchgeführt. In 2004 wurde eine Fribrin-/Kalkablagerung, in 2006 keine Komplikation beobachtet. Eine Herstellungserlaubnis nach §13 Arzneimittelgesetz wurde in 2004 von 13% und in 2006 von 24% der Einrichtungen angegeben. Schlussfolgerungen: Die Verwendung von Serum-Augentropfen hat sich von 2004 auf 2006 weiter verbreitet. Komplikationen wurden dabei nicht beobachtet. Während einige Kliniken die Anwendung auf Grund der rechtlich komplexen Anforderungen einstellten, wird die Herstellung zunehmend an nicht-ophthalmologische Institutionen mit einer Herstellungserlaubnis nach §13 AMG delegiert. Aufgrund der in ersten prospektiv randomisierten Studien belegten wundheilungsfördernden Wirkung sollte Eigenserum als Standard of Care in der Therapie von schweren Augenoberflächenerkrankungen von den Landeskontrollbehörden akzeptiert und möglichst vielen Patienten zugängig gemacht werden.
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