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AbstractDO.19.03 Kompressionsneuropathie bei Endokriner Orbitopathie: Therapieverlauf nach knöcherner Orbitadekompression Fichter N., Vorlaender S., Schittkowski M., Guthoff R. F. Universitäts-Augenklinik Rostock Ziel: Die Kompressionsneuropathie (KN) bei Endokriner Orbitopathie erfordert eine sofortige medikamentöse und/oder chirurgische Entlastung der Orbita. Ziel dieser Arbeit ist die Auswertung des Therapieerfolges der Patienten nach knöcherner Orbitadekompression nach medial und/oder lateral. Methode: Im Zeitraum von 2001-2007 wurde bei 35 Patienten die Indikation zur knöchernen Orbitadekompression bei KN gestellt. Bei Patienten mit gutem Ausgangsvisus ergab sich die Operationsindikation aus zusätzlichen pathologischen Befunden im Gesichtsfeld, VEP etc. Bei 18 Patienten (26 Orbitae) erfolgte bei beginnender KN ohne eine Verbreiterung der extraokulären Augenmuskeln (EOM) eine Dekompression nach lateral. Die Verdickung der EOM im Orbitatrichter mit daraus resultierender KN erforderte bei 7 Patienten (14 Orbitae) eine Dekompression nach medial sowie bei 10 Patienten (12 Orbitae) eine 2-Wand-Dekompression (medial und lateral). Die Auswertung prä- und postoperativer Befunde erfolgte retrospektiv aus den Krankenakten hinsichtlich Visus, Pupillomotorik, Farbsättigung, Gesichtsfeld, Papillenbefund und VEP. Ergebnisse: Bezüglich der Visusrehabilitation zeigte sich nach Dekompression nach lateral ein Visusanstieg um 0,1 Zahlenreihen (präoperativ 0,8, postoperativ 0,9), während die Dekompression nach medial bzw. die 2-Wand-Dekompression einen Visusanstieg um 0,3 (präoperativ 0,4, postoperativ 0,7), bzw 0,2 (präoperativ 0,2, postoperativ 0,4) Zahlenreihen ergab. Desweiteren war in den Zusatzuntersuchungen eine rasche Besserung der präoperativ pathologischen Befunde zu verzeichnen. Schlussfolgerungen: Die knöcherne Orbitadekompression ist neben der systemischen Steroidtherapie die Methode der Wahl zur raschen Entlastung der Orbita im Falle einer KN. Eine Visusminderung ist bei beginnender Kompression oft nicht fassbar, sodass die routinemäßige Untersuchung die Prüfung der Pupillomotorik, Farbsättigung, Gesichtsfeld, Papillenbefund und ggf. VEP beinhalten sollte.
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